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Überblick

Die VGH Rechts­schutz­versicherung für Firmen und Selbstständige

Unternehmen, Selbst­ständige oder freiberuf­lich Tätige müssen häufig für Ihr gutes Recht streiten. Betriebs­unfälle, Verkehrs­unfälle, Streit mit Mitarbei­tenden oder Behörden – all das endet oft vor Gericht. Dann ist ein kompetenter Rechts­beistand unverzichtbar. Zudem können Anwalts- und Gerichts­kosten teuer werden. Mit einer VGH Rechts­schutz­versicherung machen Ihnen Anwalts- und Gerichts­kosten keine Sorgen.

Online-Serviceleistungen

Nutzung von Service­leistungen ohne Abzug einer Selbst­beteiligung, zum Beispiel:

  • Online-Website-Check
  • Online-Vertrags-Check
  • Online-AGB-Check

Spezialisten am Telefon

Rechtsberatung von 8-22 Uhr durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für gewerbliche Fragen.

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Details

Produkte im Überblick


Umfangreicher Rechtsschutz mit nur einem Vertrag

Mit diesem Kombi­produkt sind Rechts­schutz­fälle im gewerb­lichen, privaten, beruflichen und Verkehrs-Bereich mit nur einem Vertrag abgesichert.

Die VGH leistet für Sie als Inhaberin bzw. Inhaber oder Führungskraft sowie für Ihre Lebens­partner/-in, für Ihre minder­jährigen und unver­heirateten voll­jährigen Kinder, bis diese selbst berufs­tätig werden, und für alle fest angestellten Mitarbei­tenden so­wie Zeit­arbeits­kräfte, Aushilfen und Auszubildende.

Die VGH sorgt für Ihr gutes Recht

  • wenn eine Angestellte oder ein Angestellter gegen die Kündigung des Arbeitsvertrags klagt,
  • wenn Sie erlittene Personen-, Sach- und Vermögensschäden geltend machen möchten oder
  • bei Streitigkeiten um erhobene Bußgelder.
Rechtsschutz für Ihre Firma

Mit dem VGH Gewerbe-Rechtsschutz sind Rechts­streitig­keiten abgedeckt, die unmittelbar mit Ihrem Gewerbe und der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammen­hängen.

Die VGH leistet für Sie als Versicherungs­nehmerin oder Versicherungs­nehmerin, für Ihre Mitarbeitenden und für Zeit­arbeits­kräfte, Aushilfen und Auszubildende.

Die VGH sorgt für Ihr gutes Recht

  • wenn Mitarbeitende gegen ihre Kündigung klagen,
  • wenn das Finanz­amt Ihre Gewerbe­steuer­erklärung nicht akzeptiert,
  • wenn man Ihnen vorwirft, gegen Sicherheits­vorschriften verstoßen zu haben, oder
  • wenn die Gewerbe­aufsicht ein Betriebs­verbot ausspricht.

Bei Bedarf können Sie Ihre fälligen unstreitigen Forderungen in die profes­sionellen Hände eines Forderungs­service geben.

Rechtsschutz bei Risiken im Straßenverkehr

Mit dem Verkehrs­rechts­schutz der VGH sind Rechts­streitig­keiten abgedeckt, die nach einem Verkehrs­unfall aufkommen oder aufgrund von Kauf-, Leasing- und Reparatur­verträgen entstehen.

Die VGH leistet für Sie als versicherte Person sowie für alle berechtigten Fahrende und berechtigten mitfahrenden Personen der versicherten Fahrzeuge.

Die VGH sorgt für Ihr gutes Recht

  • wenn eines Ihrer Firmen­fahr­zeuge bei einem Unfall beschädigt wurde,
  • wenn Sie einen Bußgeld­bescheid wegen zu schnellen Fahrens bekommen oder
  • wenn die Kfz-Steuer für Ihren Fuhr­park falsch berechnet wurde.
Privatrechtsschutz für Selbstständige

Mit dem Privat­rechts­schutz für Selbst­ständige sind Rechts­streitig­keiten abgedeckt, die im Privat­leben entstehen.

Die VGH leistet für Sie als versicherte Person, für Ihre Ehepartnerin oder Ehepartner bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner, für Ihre minder­jährigen und unver­heirateten voll­jährigen Kinder, bis diese selbst berufs­tätig werden, für Ihre im Haushalt lebenden Eltern und Groß­eltern sowie für sonstige Familien­angehörigen, die in Ihrem Haushalt leben. Außerdem besteht Versicherungs­schutz für vorübergehend in den Familien­verbund einge­gliederte Personen (zum Beispiel Au-pairs und Austausch­schüler).

Die VGH sorgt für Ihr gutes Recht

  • wenn Sie einen bestellten Arti­kel nicht erhalten haben,
  • wenn Sie Schmerzens­geld nach einem Rad- oder Fußgängerunfall geltend machen wollen oder
  • wenn Ihr Kind von einem Hund gebissen wurde und Sie gegen den Hundehaltenden Schadens­ersatz- und Schmerzens­geld geltend machen wollen.
Rechtsschutz für Geschäftsführung, Vorstandsmitglieder, Unternehmensleitung oder Aufsichtsratsmitglieder

Die Manager-Rechtsschutz der VGH umfasst folgende Bausteine:

  1. Straf-Rechtsschutz
  2. Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
  3. Vermögensschaden-Rechtsschutz

Wählen Sie aus diesen drei Bausteinen den für Sie optimalen Versicherungsschutz.

Die VGH sorgt für Ihr gutes Recht

  • wenn Ihnen als Geschäftsführung Ihr Anstellungs­vertrag gekündigt wird,
  • wenn Sie einen Schaden­ersatz­anspruch wegen eines Vermögens­schadens, zum Beispiel ein Frist­versäumnis für einen wichtigen Auftrag, abwehren müssen oder
  • wenn Sie sich in einem Straf­ver­fahren gegen verteidigen müssen.
Noch mehr Schutz

Ihr zusätzlicher Schutz zur VGH Rechts­schutz­versicherung

Immobilien- und Grundstücks-Rechtsschutz

Eine wichtige Ergänzung zu Ihrer VGH Rechts­schutz­versicherung: die VGH Immobilien- und Grundstücks-Rechtsschutz für vermietete gewerbliche und private Objekte in Deutschland. Dieser unterstützt Sie zum Beispiel bei Nachbar­schafts-, Miet- oder Steuer­streitig­keiten rund um Ihre ver­mietete Immobilie oder Wohnung. Sie haben Versicherungs­schutz für selbst­genutzte Wohn- und Gewerbe­immobilien in Ihrer Eigenschaft als Eigentümerschaft, Mietende, Pachtende oder Nutzungs­berechtigte

StrafrechtPlus Gewerbe

Schon durch einen Verdacht oder eine anonyme Anzeige kann es zu einem Ermittlungs­verfahren gegen Sie oder Ihre Mitarbeitenden kommen. Ergänzen Sie daher Ihren Rechts­schutz um den Baustein StrafrechtPlus Gewerbe. So sind Sie vor dem Kosten­risiko eines Straf­verfahrens bestens geschützt. Die VGH übernimmt die Kosten, welche aufgrund einer Honorar­vereinbarung mit Ihrer oder Ihrer Strafverteidigung anfallen.

Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.

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