Überblick

Sicher­heit für Sie und Ihr Auto

Verkehrs­unfälle können schnell teuer werden. Sichern Sie sich gegen die Kosten ab. Die Kfz-Ver­sicherung der VGH hilft Ihnen dabei. Bei der VGH erhalten Sie immer den passenden Versicherungs­schutz.

Komfort: Zuverlässiger Schutz – fairer Preis ab 19,52 Euro/monatlich

Der Tarif Komfort bietet Ihnen den umfassenden Schutz Ihres versicherten Fahrzeugs – und das zu einem fairen Preis. Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, sind zum Beispiel auch Miet­fahrzeuge im Ausland in der Haftpflicht mitversichert – auch bekannt als Mallorca-Police. Die Teilkasko deckt unter anderem Zusammen­stöße mit Tieren aller Art sowie den Verlust des Auto­schlüssels nach Einbruch­diebstahl oder Raub ab. Bei der Vollkasko­versicherung wird die Übernahme der Fahrzeug­unter­stellkosten (bis 300 Euro) aufgrund eines versicherten Schaden­ereignisses übernommen. Mit diesem Tarif der VGH fahren Sie auf Nummer sicher.

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Kfz-Versicherung – weitere Tarife im Überblick

Basis: Die Basis­absicherung fürs Auto ab 18,06 Euro/monatlich

Mit dem Einstiegstarif erhalten Sie eine Grund­absicherung zu günstigen Beiträgen. In der Teilkasko­variante sind etwa Zusammen­stöße mit Haarwild (beispielsweise Rehe, Hirsche oder Füchse) nach BJagdG (Bundesjagdgesetz) versichert. Im Vollkaskoschutz sind unter anderem Schäden aus Vandalismus, selbst verschuldete Unfälle oder Fahrerflucht des Unfall­verur­sachenden abgedeckt.

Premium: Das Rundum-sorglos-Paket ab 20,16 Euro/monatlich

Den bestmöglichen Schutz erhalten Sie mit dem Premium-Tarif. Er umfasst alle Leistungen der Tarife Basis und Komfort – ergänzt um folgende Erweiterungen: In der Teil­kasko­versicherung ist beispielsweise eine Neupreis­entschädigung bis zu 36 Monate nach der Erst­zulassung des Fahrzeugs enthalten.
Ihre Fahrzeugteile und Zubehör­teile wie Spezial­aufbauten und Spezialausrüstungen sowie nachträglich eingebaute Teile sind bis zu einer Summe von 10.000 Euro versichert. In der Vollkasko­versicherung sind außen am Fahrzeug angebrachte Sport­geräte beispielsweise Fahrräder, wenn mit einer entsprechenden Halterung außen am Fahrzeug befestigt bis zu 1.000 Euro versichert – ebenso wie Schäden, die zwischen einem ziehenden oder gezogenen Fahr­zeug oder Anhänger oder Wohn­wagen entstehen.

E-Autoversicherung der VGH: Ihr zusätzlicher Schutz

Die E-Vollkasko Premium der VGH bietet Ihnen wichtige Leistungserweiterungen für Elektro- und von außen aufladbare Hybrid-Pkw und -Lieferwagen. Die Versicherung enthält folgende Leistungen:

  • Wandladestationen und mobile Ladestationen bis 3.000 Euro
  • Ladekarten bis 100 Euro
  • Induktions­ladeplatte bis 1.000 Euro Entsorgungs­kosten für den Akku
  • Kurzschluss­-Schäden und Tierbiss­-Schäden etwa durch Marder (inklusive Folgeschäden) bis 20.000 Euro
  • All-Risk-Deckung für den Akku (Ausnahmen: beispielsweise Abnutzung, Materialfehler des Herstellers)

Sie fahren ein reines E-Fahrzeug:

Dann können Sie von dem Verkauf der THG-Quote profitieren!1

1 Die Höhe der Prämie hängt vom Marktpreis und dem Zeitpunkt des Verkaufs ab.

Ein Muss für jeden Fahrzeug­haltenden

Bei einer Kfz-Zulassung muss eine Kraftfahrt-Haft­pflicht­versicherung nachgewiesen werden.

Jung & günstig

Sie sparen bis zu 30 Prozent des Beitrages, wenn Sie maximal 30 Jahre alt sind und gleichzeitig mit Ihrer ersten Kfz-Versicherung auch eine Privathaftpflicht-, Hausrat-, Unfall- oder Rechtsschutz­versicherung abschließen oder diese bereits abge­schlossen haben. Dadurch erhalten Sie eine Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 3.

Details

Details zur Kraftfahrt­versicherung

Der Schutz für den Fahrenden

Der Fahrerschutz bietet Ihnen finanzielle Sicherheit bei Personen­schäden nach einem selbst verschuldeten Unfall für Sie und alle weiteren berechtigten Fahrenden.

Werkstatt­service

Sie überlassen der VGH im Schaden­fall die Wahl der richtigen Werk­statt für Sie.

Besondere Leistungen

Auf Wunsch den Autoschutzbrief und den Rabattschutz der VGH einschließen.

Auszug aus der Leistung­sübersicht der Kfz-Versicherung der VGH (Tarif Komfort)

Leistungs­beschreibungHaftpflichtTeilkaskoVollkasko
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Personen­schäden bis15 Mio. Euro
Neupreis­entschädigung bis18 Monate18 Monate
Fahrzeug- und Zubehör­teile bis5.000 Euro5.000 Euro
Zusammen­stoß mit Tieren aller Art
Tierbiss an Schläuchen, Kabeln, Leitungen, Dämmstoffen, Manschetten im Motorraum und Folge­schäden

10.000 Euro10.000 Euro
Entwendung der Fahrzeug­schlüssel und Austausch von Schlössern (Einbruchdiebstahl/Raub)
Einschluss Werkstatt­service möglich
Vandalismus
Selbst verschuldete Unfälle

 

Eine ausführliche Leistungs­übersicht zur VGH Kfz-Versicherung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Leistungs­übersicht der VGH Kfz-Versicherung

Eine ausführliche Leistungs­übersicht zur VGH Kfz-Versicherung sehen Sie in der PDF-Datei.

Service

Schnelle Antworten finden

Falls Sie einen Schaden verursacht haben: Hier können Sie ihn bequem online melden. Je ausführlicher Ihre Angaben sind, desto schneller kann die VGH mit Ihnen Kontakt aufnehmen und sich um Ihr Anliegen kümmern.

Wenn ein Schaden entstanden ist

Hier können Sie den Schaden schnell und einfach melden, wenn Sie Anspruch­stellerin oder Anspruch­steller sind. Je ausführlicher Ihre Angaben sind, desto schneller kann die VGH mit Ihnen Kontakt aufnehmen und sich um Ihr Anliegen kümmern.

Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung und was deckt sie ab?

Wer ein Auto auf seinen Namen anmeldet, ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht­versicherung abzuschließen. Hintergrund dieser Pflicht ist, dass die Kfz-Haftpflicht den Fahrzeug­haltenden gegen Ansprüche Dritter schützt. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögens­schäden ab. Versichert sind der Fahrzeug­haltende, der Fahrende, der Versicherungs­nehmende, die Eigen­tümerin oder der Eigentümer und alle Insassen.

Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?

Mit dem Schaden­freiheits­rabatt wird unfall­freies Fahren belohnt. Er steigt mit jedem unfall­freien Jahr. Je höher er ist, desto günstiger ist die Kfz-Versicherung.

Was ist die elektronische Versicherungsbestätigung eVB und wie bekomme ich sie?

Die elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB) ist notwendig, wenn Sie Ihr Fahr­zeug zulassen möchten. Sie dient der Zulassungs­behörde als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflicht­versicherung. Die eVB-Nummer ist ein sieben­stelliger Code aus Nummern und Buchstaben (zum Beispiel HR23BV7). Mit der eVB-Nummer gehen Sie zu Ihrer Zulassungs­stelle. Hier werden dann über die Datenbank Ihre Versicherungs­daten abgefragt und es wird geprüft, ob eine gültige Kfz-Haftpflicht­versicherung besteht.

Sie bekommen die elektronische Versicherungs­bestätigungs­nummer (eVB-Nummer) bei der VGH oder Ihrer Sparkasse. Auch per Post, Telefon oder SMS kann die eVB mitgeteilt werden.

Wie verhalte ich mich bei einem Wildunfall?

Steht zum Beispiel ein Reh vor Ihnen auf der Straße, gehen Sie vom Gas runter. Blenden Sie das Fern­licht ab und hupen Sie. Lässt sich der Zusammen­stoß wahrscheinlich nicht mehr vermeiden, versuchen Sie nicht, dem Tier auszu­weichen. Bremsen Sie stark ab und halten Sie das Lenk­rad fest. Die Unfall­gefahr bei einem Ausweich­manöver ist oftmals größer und der Schaden deutlich höher. Sie wissen ja nicht, in welche Richtung das Tier flüchtet, ob Ihnen ein anderes Auto entgegenkommt oder Sie von der Straße abkommen und gegen einen Baum prallen.

Kommt es zu einem Zusammen­stoß, sichern Sie die Unfall­stelle mit dem Warn­blinker und dem Warn­dreieck ab. Ziehen Sie vorher Ihre Warn­weste an. Fassen Sie das Tier niemals an. Sie wissen nicht, ob es wirklich tot ist oder nur schwer verletzt. Rufen Sie die Polizei. Diese informiert dann die zuständige Jagd­pächterin oder den Jagd­pächter. Sie kümmert sich dann um alles Weitere. Foto­grafieren Sie ggf. die Unfall­stelle zur Beweis­sicherung. Lassen Sie sich von der Polizei einen Nachweis zur Schaden­aufnahme aushändigen.

Wild­unfälle sind über Ihre Teilkasko­versicherung abgesichert. Melden Sie also den Schaden schnellst­möglich bei der VGH.

Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.

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